„Tulpen aus Amsterdam“ – mit diesem Familienfilm möchte die ARD heute ihre Zuschauer beglücken. Alternativ dazu herrscht Krimizeit im ZDF. Bei 3sat wagt man einen Blick nach Westpreußen und Arte versucht es mit einer Tragikomödie. Ein ganz normales Freitagabendfernsehprogramm also bei den öffentlich-rechtlichen Sendern. Nicht berauschend, aber meist doch besser als bei der privaten Konkurrenz.

Doch ist das alles vor allem Geschmackssache. Und darüber lässt sich genauso gut streiten wie über die monatlich zu entrichtende GEZ-Gebühr von 17,98 Euro. Diese wird zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks fällig und von den meisten Bürgern mehr oder weniger klaglos bezahlt. Einige sind davon befreit und nicht wenige versuchen, sich vor der Zahlung zu drücken. Das klappt aber langfristig nur bei einer kompletten Entsorgung von Fernsehgerät und Radio.

Nun hat sich der Verfassungsrechtler Paul Kirchhof zu Wort gemeldet. In einem von ARD und ZDF in Auftrag gegebenen Gutachten plädiert der „Professor aus Heidelberg“ statt umständlich einzutreibender Gebühren für eine einzige Abgabe pro Haushalt. Sicherlich ein vernünftiger Vorschlag, denn das momentane System ist spätestens mit dem Zeitalter des Internets und der von vielen Geräten abrufbaren Mediatheken überholt.

Kirchhof betont, dass die Höhe der Abgaben unter dem Strich gleich bleiben soll. Die Anzahl der Fernseher, Radios oder auch Computer wäre dann allerdings egal. Wirtschaftlich schwache Haushalte wären von der Abgabe befreit, für sie kämen die Sozialversicherungsträger auf. So könne das Programm der öffentlich-rechtlichen Sender zukünftig werbefrei werden, lediglich bei Sportübertragungen wäre Sponsoring zugelassen. Hört sich soweit alles gut an – doch nun ist die Politik gefragt.

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