Dieses Urteil dürfte die Deutsche Bank doch sehr wurmen. Hatten Kunden des größten deutschen Geldhauses bisher 30 Tage lang keine Kontoauszüge gedruckt, wurden ihnen diese unaufgefordert zugeschickt. Und dafür wurde dann ein Zwangsporto von bis zu 1,94 Euro fällig. Eine Praxis, die das Landgericht Frankfurt nun untersagt hat.

Es ging dabei vor allem um eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutschen Bank. Demnach wäre das Institut befugt gewesen, ihren Kunden Kontoauszüge „durch die Post oder in sonstiger Weise zugehen zu lassen, wenn diese 30 Bankarbeitstage lang nicht abgerufen wurden“. Doch diese Reglung ist unzulässig – der Kunde besitzt das Recht auf einen kostenlosen Kontoauszug.

Laut einem Sprecher der Deutschen Bank werde diese das Urteil jedoch akzeptieren und nicht in Berufung gehen. Nun wollen Verbraucherschützer ebenso bei anderen Banken prüfen lassen, ob auch dort für Kunden bei nicht ausgedruckten Bankauszügen Kosten anfallen. Denn besonders im Zeitalter des Online-Banking versäumen es viele Menschen vermehrt, ihre online ersichtlichen Auszüge auch auszudrucken.

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