Mitteilungen von Banken müssen nicht immer in verständlicher Sprache geschrieben sein. Manche Kunden machen sich daher auch nicht die Mühe, solche Briefe im Detail zu lesen. Das sollten sie aber, besonders wenn ein schriftliches Einverständnis von dem Institut verlangt wird. Sonst muss man sich zum Beispiel nicht wundern, wenn persönliche Bankdaten plötzlich an so genannte Kooperationspartner der Banken, also an Versicherungen oder Bausparanbieter weitergegeben werden.
Genau hinschauen sollten auch Depotkunden der Deutschen Bank. Denn diese verschickt derzeit Briefe, bei denen es um Rahmenvereinbarungen für Wertpapiergeschäfte geht. Ach, das wird schon in Ordnung sein – denkt sich gewiss mancher Anleger, überfliegt diese Blätter rasch und schickt sie dann unterschrieben wieder zurück. Dieses gutgläubige Verhalten könnte sich jedoch als Fehler erweisen. Konkret geht es um diesen Satz: „Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die Bank die von den Emittenten an sie geleisteten Vertriebsvergütungen behält.“
Davon, dass Banken die Provisionen für bestimmte Produkte kassieren, war man bisher zähneknirschend ausgegangen. Doch dieses Schreiben sollte misstrauisch machen. Warum möchte sich das Finanzinstitut hier plötzlich absichern? Rechtsexperten vermuten, dass die Frage, ob den Banken diese Vermittlungsgebühren wirklich zustehen, richterlich geklärt werden muss. Bis dahin sollten solche Erklärungen besser nicht unterschrieben werden, raten Verbraucherschützer. Für einzelne Kunden könnte es dabei um einen hübschen Betrag gehen – für die Banken in der Summe allerdings auch.